Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Fotografie und damit zusammenhängende Dienstleistungen

 

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Eye take your picture gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt eye take your picture nachfolgend auch kurz: Etyp) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Etyp hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belich- tete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

  1. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Eye take your picture
vertreten durch:
Alexa Sommer, Gneisenaustr. 13, 65195 Wiesbaden, alexa@eyetakeyourpicture.de, mobil:01627002001, www.eyetakeyourpicture.de, die Steuernummer 438703011.

  1. Vertragsschluss

Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Etyp bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von Etyp durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber Etyp ohne vorhergehendes Angebot von Etyp stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung

bzw. durch die Annahme eines Angebots der Etyp akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäfts- bedingungen.

  1. Preise, Versandkosten

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei privaten Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von EUR 400,00 berechnet. Etyp bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E- Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 10 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von Etyp und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird von Etyp initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per Post oder E-Mail zu erhalten.

An- und Abreisen von CIP erfolgen jeweils von Wiesbaden aus. Im Einzugsgebiet von Wiesbaden wird hier- für eine Pauschale von EUR 0,80 pro Kilometer ab 100 km Distanz erhoben. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von Etyp den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,80 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Auftragortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Terminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten.

Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpa- ckung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Etyp behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auf- traggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Etyp eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann CIP auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Etyp vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Etyp zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Wa- ren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von Etyp.

  1. Ausführung der Vertragspflichten

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspiel- raum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Etyp ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwen- deten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Etyp ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auf- traggebers nicht gestattet.

Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind Etyp oder deren Erfüllungsgehilfen angemes- sene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

Etyp wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

Etyp verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei Etyp und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Etyp übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15 %.

  1. Gewährleistung/Haftung

Gegen Etyp gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind aus- geschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Seitens Etyps verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte je- doch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Gesellschafter von Etyp) Etyp zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Etyp kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Etyp haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Etyp keinen Ersatz.

Etyp ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Drucke- reien etc. zu beauftragen. Etyp ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

Etyp haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Etyp haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistun- gen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Etyp keine Haftung.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann Etyp hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Etyp zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.

Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte An- schrift erfolgen.

Diese lautet:
Eye take your picture, Alexa Sommer, Gneisenaustr. 13, 65195 Wiesbaden.

Etyp wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Etyp geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Etyp beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Etyp bestätigt worden sind. Etyp haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  1. Nutzungs- und Urheberrechte

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinba- rung ausschließlich bei Etyp. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei Etyp.

Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Etyp an den Kunden übertra- gen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Etyp zu machen.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungs- rechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Etyp über.

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der Etyp bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Etyp.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

Etyp darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für Etyp die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme ebenfalls.

  1. Datenschutz

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Etyp bekanntgegeben wer- den, ist Etyp berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der Etyp zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.

Etyp verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

  1. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Ver- einbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Wiesbaden. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Wiesbaden.